an langer Nadel, rückseitig mit 900 Silberstempel. Ungetragen, Zustand 2+.
Die Akademie für Deutsches Recht war in der Zeit des Nationalsozialismus eine wissenschaftliche Einrichtung unter der Aufsicht des Reichsjustiz- und des Reichsinnenministeriums. Die Akademie wurde am 26.6.1933 in München gegründet und am 2.10.1933 vom Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz Hans Frank auf dem Deutschen Juristentag des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes in Leipzig proklamiert. Durch Reichsgesetz vom 11.7.1934 wurde sie zu einer öffentlichen Körperschaft des Reichs mit Sitz in München und der gesetzlichen Aufgabe, "die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens zu fördern und in Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts zu verwirklichen". Infolge des Kriegsgeschehens stellte die Akademie ihre Arbeit im August 1944 ein, existierte formal aber weiter bis zum Ende der NS-Herrschaft.
Bekannte Mitglieder waren Friedrich Minoux, Hermann Göring, Hans Frank, Roland Freisler, Max Hildebert Boehm, Karl Christian von Loesch, Carl Schmitt, Martin Heidegger, Ernst Hugo Correll, Wolfgang Siebert, Karl Maria Hettlage, Friedrich Grimm, Horst Bartholomeyczik, Werner Sombart, Eberhard Schmidt, Hans Würdinger, Carl Duisberg und andere.
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