Schweiz nicht aufpflanzbares Waidmesser, eidgenössische Ordonnanz .

Gerade Keilklinge ohne Markierungen, mit 40mm verhältnismäßig breit, Messinggefäß mit kreuzförmigem Parierstück, ohne Scheide, sonst in guter Erhaltung. Zustand 2

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300,00